Damit die Steuerbehörden eine selbständige Erwerbstätigkeit ablehnen, muss über mehrere Jahre hinweg deutlich sein, dass eine Gewinnerzielung nicht realis-tisch ist. Der Zeitraum, innerhalb welchem zwingende Gewinne zu erwirtschaften sind, damit noch von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden kann, lässt sich nicht generell festlegen. Die Veranlagungsbehörde muss jeden Fall indi-viduell beurteilen und darf keine Pauschalregeln anwenden. (Quelle: BGE 2C_495/2019 vom 19.6.2020)