Kein Gesuch für vorzeitige Rückzahlung der MwSt-Guthaben nötig

Mehrwertsteuer-Guthaben entstehen, wenn die Vorsteuerabzüge höher sind als die deklarierte Mehrwertsteuer. Üblicherweise werden diese Guthaben von der Steuerbehörde innerhalb von 60 Tagen ausbezahlt.

Als Teil des Corona-Paketes des Bundes wurden seit März 2020 Gesuche um vor-zeitige Rückzahlung prioritär behandelt und rasch ausbezahlt.

Neu werden Mehrwertsteuer-Guthaben innert 30 Tagen ausbezahlt. Deshalb ist es nicht mehr notwendig, ein Gesuch, um vorzeitige Rückzahlung zu stellen. (Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)