Geschäfts-, Privat- oder Mietwagen?

Geschäftsautos sind ein gewichtiger Kostenfaktor. Betriebskosten, Steuern, Aufwand in der Buchhaltung, Fahrtenbuch, Privatanteile durch Privatnutzung. Ob die Zuordnung zum Geschäftsvermögen vorteilhaft ist und man damit Steuern sparen kann, ist längst nicht immer klar. Die Steuerämter prüfen sehr genau, ob für den Geschäftsbetrieb überhaupt Fahrzeuge notwendig sind und wie stark diese für private Zwecke eingesetzt werden. Zudem wir die unterlassene oder ungenügende Verbuchung von Privatanteilen und den zugehörigen Vorsteuerkorrekturen bemängelt und gebüsst.

 

Voraussetzungen für einen Firmenwagen:

  • Überwiegende geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs (Privatgebrauch entspricht weniger als 50% der Nutzungsdauer). Ist die Nutzung vorranging dem privaten Bereich zuzurechnen, ist das Fahrzeug privat zu halten.
  • Geschäftszweck der Unternehmung, der die Nutzung von Fahrzeugen für den erfolgreichen Geschäftsbetrieb voraussetzt.
  • Kosteneffizienz. Ein Fahrzeug darf einen maximalen Kaufpreis von CHF 100’000 bis 120’000 nicht überschreiten. Bei höherpreisigen Fahrzeugen wird unterstellt, dass die Anschaffung vorrangig dem persönlichen Wohlergehen dient. In diesen Fällen muss ein höherer Privatanteil als 9.6% pro Jahr ausgeschieden werden. Dies führt zu höheren Einkommenssteuern für den Nutzer und zu tieferem geschäftsbedingten Aufwand, also höheren Gewinnsteuern.