Ablage der Belege 3. Teil

Kurzbelege, wie sie Restaurants bei Kartenzahlung oft ausstellen, sind nicht ausreichend. Die Konsumationen und die Mehrwertsteuer werden darauf nicht ausgewiesen. Bestehen Sie darauf, dass man ihnen eine Quittung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellt. Stellen Sie Ihrem Treuhänder nicht nur die monatlichen Kreditkartenabrechnungen zur Verfügung, sondern auch die zugehörigen Einzelbelege. Nur so kann er Ihnen die Vorsteuer gutschreiben.