Ablage der Belege 2. Teil

Legen Sie nur Belege und Dokumente an Ihren Treuhänder ab, die einen Geschäftsbezug haben und für seine Arbeit relevant sind. Z.B. benötigt er keine AGBs Ihrer Unfallversicherung, nicht berücksichtigte BVG-Offerten oder private Restaurantbelege. Vergessen Sie keine Belege und legen Sie keine Belege doppelt ab. Nachträgliche Korrekturen von Jahresabschlüssen oder Mehrwertsteuerabrechnungen sind aufwändig.