Legen Sie nur Belege und Dokumente an Ihren Treuhänder ab, die einen Geschäftsbezug haben und für seine Arbeit relevant sind. Z.B. benötigt er keine AGBs Ihrer Unfallversicherung, nicht berücksichtigte BVG-Offerten oder private Restaurantbelege. Vergessen Sie keine Belege und legen Sie keine Belege doppelt ab. Nachträgliche Korrekturen von Jahresabschlüssen oder Mehrwertsteuerabrechnungen sind aufwändig.